|
Wenn Sie ein Familienfest feiern wollen, können Sie unser Gemeindehaus mieten. Es bietet Platz für max. 80 Personen und ist durch seine gute Lage im Kirchenpark ein beliebter Raum für viele fröhliche Feiern. Dabei können Sie den großen Saal und nach Bedarf die Küche mieten, im Sommer steht Ihnen natürlich auch der sonnige Platz vor dem Gemeindehaus zur Verfügung.
Da es sich aber immer noch um ein Gemeindehaus handelt und wir nicht hauptsächlich mit der Vermietung beschäftigt sind, gelten für die Nutzung unseres Gemeindehauses ein paar Regeln:
1. Die Räume des ev.-luth. Gemeindehauses Bad Königshofen können nur dann vermietet werden, wenn dadurch keine Veranstaltungen der ev.-luth. Kirchengemeinde Bad Königshofen beeinträchtigt werden.
2. Es dürfen keine Veranstaltungen abgehalten werden, die dem Charakter eines kirchlichen Gemeindehauses widersprechen.
3. Die Räume des Gemeindehauses dürfen nur für die angemeldete Veranstaltung genutzt und nicht dritten überlassen werden.
4. Die für die Gemeinderäume erforderlichen Schlüssel werden von den in der Gemeinde Verantwortlichen dem Mieter übergeben und müssen dem Verantwortlichen oder im Pfarramt wieder zurückgegeben werden. Der Mieter haftet beim Verlust des Schlüssels für alle entstandenen Schäden und Kosten (Diebstahl, neue Schließanlage, ......)
5. Der Mieter ist für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich. Die ev.-luth. Kirchengemeinde übernimmt keine Haftung für Garderobe und irgendwelche entwendeten Gegenstände. Ferner besteht kein Versicherungsschutz für den Mieter oder die Gäste von Seiten der ev.-luth. Kirchengemeinde.
6. Während der Gottesdienstzeit sind Veranstaltungen im Außenbereich und/oder übermäßig lautes Verhalten im Gemeindehaus zu unterlassen. Hierzu sind nötigenfalls die Fenster zu schließen und Personen im Außenbereich zur Ruhe zu bitten.
7. Tische und Stühle aus dem Innenraum dürfen nicht außen benutzt werden. Das Mitbringen von Tischen für den Außenbereich ist erlaubt. Mobiliar ohne Kratzschutz an den Beinen darf im Gemeindehaus nicht aufgestellt werden!
8. Die Küchenausstattung darf je nach Mietverhältnis benutzt werden. Alle benutzten Gegenstände sind hygienisch einwandfrei wieder zu hinterlassen.
9. Die Gegenstände müssen an dem dafür vorgeschriebenen Ort wieder aufgeräumt werden.
10. Alle entstandenen Schäden müssen gemeldet werden und sind vom Mieter zu tragen.
11. Im ganzen Haus herrscht striktes Rauchverbot. Auch auf den WC´s! Sämtliche vor dem Haus weggeworfenen Zigaretten- und Zigarrenreste sind aufzusammeln. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale nachverlangt!
12. Der Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich:
- - Versammlungsgesetzes
- - Jugendschutzgesetzes
- - Polizeiverordnung
- - GEMA-Rechte
- - GEZ
- - Feuer- und Brandverordnung
- - Freihaltung der Feuerwehrzufahrt und des Durchgangsweges
- - Räum- und Streupflicht im Winter
13. Das in der Küche stehende Telefon ist nur für Notfälle zu nutzen und darf nicht für normale Telefonate benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung werden die entstandenen Kosten in doppelter Höhe dem Mieter nachverrechnet!
14. Reinigungsutensilien sind in der Kammer im Behinderten-WC untergebracht und auch dort hin wieder aufzuräumen.
15. Nach Beendigung der Veranstaltung sind alle Räume besenrein zu verlassen. Die Küche muss nach den hygienischen Vorschriften gereinigt sein und die Spülmaschine muss ausgeräumt werden.
16. Die Entsorgung des durch die Veranstaltung entstehenden Mülls ist im Mietpreis inbegriffen. Fremdmüll wird zu Lasten des Mieters entsorgt.
17. Die Räume müssen vor dem Verlassen gelüftet werden und alle Fenster und Türen geschlossen sein. Ferner sind alle Lichter zu löschen und alle Elektrogeräte, ausgenommen Kühl- und Gefrierschrank, auszuschalten, es sei denn, die Geräte sind bei der Übergabe in Funktion gewesen (z. B. zusätzliche Kühlschränke für kirchliche Veranstaltungen).
18. Essensreste, Getränke und alle mitgebrachten Gegenstände sind sofort nach Ablauf der Veranstaltung mitzunehmen. Für eine nachträgliche Entsorgung oder für Diebstahl übernimmt der Mieter die Kosten.
19. Mit Rücksicht auf die Nachbarschaft sind die Fenster ab 22.00 Uhr zu schließen und Feste im Freien zu beenden. Musik ist auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Musik im Freien ist bis 22.00 Uhr in gemäßigter Lautstärke erlaubt. Veranstaltungen müssen bis 1.00 Uhr beendet sein. Das Haus muss bis 2.00 Uhr verlassen werden. Besonders ist auf leises Verhalten vor dem Gemeindehaus und auf dem Parkplatz sowie leises Abfahren zu achten.
20. Im Gemeindehaus dürfen nach der Veranstaltung keine Personen zurückbleiben (Übernachtung).
Wenn Sie das Gemeindehaus für ein Fest mieten wollen, bieten wir Ihnen die drei folgenden Varianten an:
Stunden - Veranstaltungen ohne Küchenbenutzung und Verzehr bis max. 4h
40,00 €
Tages - Veranstaltungen mit Küchenbenutzung zur Fertigstellung von Speisen und zum Zubereiten von Getränken (Partyservice)
80,00 €
Tages - Veranstaltungen mit Küchenbenutzung als Garküche
100,00 €
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro,
montags, mittwochs und freitags, 10-12 Uhr
Tel.: 09 7 61 / 63 05
|